Urteile des Bundesgerichts 6B_93/2015 vom 19. Mai 2015 E. 5.3 und 1B_363/2015 vom 30. Oktober 2015 E. 2.5). Zu Recht hat die POM deshalb in diesem Zusammenhang relativierend festgestellt, dass sich vorliegend aus dem guten Führungszeugnis nicht viel über das regelkonforme Verhalten in Freiheit ableiten lässt, da sich der Beschwerdeführer schon früher trotz tadellosem Vollzugsverhalten nach der bedingten Entlassung nicht bewährte.