4 hat die POM in ausführlicher und überzeugender Weise gemacht, indem sie die vorliegend massgeblichen Prognosekriterien ermittelt, konkret umschrieben, gewürdigt und sodann in einer Gesamtwürdigung einer einzelfallgerechten Bewertung und Gewichtung unterzogen hat. Schliesslich hat die POM, entgegen den Angaben des Beschwerdeführers, auch eine differenzialprognostische Abwägung vorgenommen, was die ASMV in ihrer Verfügung noch unterlassen hatte.