Territorialitätsprinzip] nach Art. 3 Abs. 1 StGB aufmerksam, wodurch das Bedürfnis nach Rechtsgüterschutz «erheblich abzuschwächen» sei. Er sei vor allem wegen Diebstählen und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt worden, was keine unmittelbare, konkrete Gefahr für hochwertige Rechtsgüter bewirke (vgl. pag. 3 f.). 9. 9.1 Zur Beurteilung der Frage, ob der Beschwerdeführer bedingt zu entlassen ist oder nicht, muss eine Prognose über die künftige Legalbewährung erstellt werden. Dies