Bei Vollverbüssung sei eine Verbesserung der Legalprognose möglich, zumindest würden sich die Entlassungsszenarien aber als gleichermassen ungünstig erweisen, weshalb auch die sog. Differenzialprognose gegen eine bedingte Entlassung spräche. 8.3 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdeschrift im Wesentlichen und zu grossen Teilen wortwörtlich dieselben Argumente vor, die er bereits im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemacht hat.