3. Mit der vom 5. Juli 2017 datierten Eingabe, welche mit Schreiben der POM vom 14. Juli 2017 ans Obergericht als zuständige Beschwerdeinstanz weitergeleitet wurde (Eingang am 17. Juli 2017), erhob der Beschwerdeführer sinngemäss Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 29. Juni 2017, mit dem sinngemässen Antrag, es sei der Entscheid der POM aufzuheben und ihm sei die bedingte Entlassung zu gewähren (vgl. pag. 3 ff.