Trotz langjähriger (kurzzeitiger) psychiatrischer Behandlung konnte bis jetzt keine Stabilisation oder Verbesserung des Gesundheitszustandes des Gesuchstellers erreicht werden (vgl. auch pag. 1443). Angesichts dieses Krankheitsverlaufs ist im Falle einer Verurteilung zu einer stationären Massnahme zu erwarten, dass diese längere Zeit dauern wird. Die Sicherheitshaft erweist sich noch als verhältnismässig. Das Gesuch ist abzuweisen; der Gesuchsteller verbleibt in Sicherheitshaft. 4. Kosten und Entschädigung