Die Gutachterin hielt deutlich fest, dass zur Dauer der Behandlung keine Angaben gemacht werden könnten (pag. 1446). Im Gutachten vom 14. April 2015 wird darauf hingewiesen, dass nach einer ausreichenden Stabilisierung des Zustands des Gesuchstellers im Rahmen einer weiteren Progressionsstufe ein Übertritt in ein betreutes Wohnheim und in ein tagesstrukturierendes beschütztes Beschäftigungsverhältnis anzustreben sei (pag. 601).