Die Frage, ob aufgrund der langen Zeitdauer von einem allfälligen Zusatzgutachten wesentliche Erkenntnisse hinsichtlich der Rückfallgefahr gewonnen werden könnten, verneinte die Gutachterin. Dafür müsste eine längere psychiatrische Behandlung vorliegen, welche u.a. eine effiziente Einnahme eines Antipsychotikums und eine Krankheitseinsicht umfasse. Dies bedinge eine Behandlungsdauer von mindestens 1-2 Jahren (pag. 1447). Aus diesen Ausführungen ergibt sich nicht, dass mit einer Massnahmendauer von 1-2 Jahre zu rechnen ist. Die Gutachterin hielt deutlich fest, dass zur Dauer der Behandlung keine Angaben gemacht werden könnten (pag.