Unklar ist hingegen deren mutmassliche Dauer. Das Gutachten vom 14. April 2015 äussert sich zu dieser Frage nicht. Auch anlässlich der Vorverhandlung vom 22. September 2016 konnte die Gutachterin Dr. med. G.________ keine Angaben dazu machen, wie lange es dauern würde, bis mit einer wesentlichen Veränderung der Prognose zu rechnen sei. Bei der Schizophrenie sei der Behandlungsverlauf sehr individuell (pag. 1446). Die Frage, ob aufgrund der langen Zeitdauer von einem allfälligen Zusatzgutachten wesentliche Erkenntnisse hinsichtlich der Rückfallgefahr gewonnen werden könnten, verneinte die Gutachterin.