Am 26. Juli 2017 nahm Rechtsanwalt B.________ namens seines Klienten Stellung und stellte mit Verweis auf die Ausführungen der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 450 den Antrag, das Haftentlassungsgesuch sei gutzuheissen; dies unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 25). Von der Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen, machte Rechtsanwalt B.________ am 31. Juli 2017 Gebrauch (pag. 43 ff.). 2. Formelles