1.2 Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 30. Januar 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2051 Hauptakten). Mit Entscheid vom 26. April 2017 wurde die Sicherheitshaft um längstens drei Monate verlängert (pag. 2050.6 ff. der Hauptakten). Die schriftliche Urteilsbegründung erging am 29. Mai 2017 (pag. 2056 ff.). In seiner Berufungserklärung vom 13. Juni 2017 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens seines Klienten die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bezüglich der Schuldsprüche und der damit zusammenhängenden Folgen (pag. 2205 ff. Hauptakten).