1.1 Mit Urteil vom 26. Januar 2017 wurde A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) von der Anschuldigung der Drohung, angeblich mehrfach begangen zum Nachteil von C.________ freigesprochen. Hingegen wurde er der mehrfachen Vergewaltigung z.N. von C.________, der versuchten Vergewaltigung z.N. von F.________ und der Nötigung und des Versuchs dazu zum Nachteil von C.________ schuldig erklärt, und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und dem Vollzug einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB, welche der Freiheitsstrafe vorgeht, verurteilt. Der Gesuchsteller wurde zudem in Sicherheitshaft versetzt (pag. 2023 ff. Akten Hauptverfahren).