Die letzte Verurteilung liegt nur 1 ½ Jahre vor der hier zu beurteilenden Tat zurück und ist einschlägig. Also zeigte auch diese unbedingte Geldstrafe keine längerdauernde Wirkung. Es liegt somit eine ungünstige Prognose vor. 23 Aus diesem Grund ist die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90.00 unbedingt auszusprechen und die CHF 2‘700.00 sind zu bezahlen. VI. Kosten und Entschädigung