Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 2 Jahren. - Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.05.2013 wegen Angriffs, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und Übertretung nach Art. 19a BetmG. Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 250.00. Zudem wurde der bedingte Vollzug der Geldstrafe vom 20.05.2011 widerrufen.