21. Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind neutral zu werten, es wird hierfür auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 105). Betreffend das Vorleben ist anzumerken, dass der Beschuldigte mehrmals vorbestraft ist: - Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20.05.2011 wegen Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Übertretung des BG über die Betäubungsmittel und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 2 Jahren.