Er wurde von der Polizei in der Folge aufgefordert, die Polizei auf die Polizeiwache für einen Drogenschnelltest zu begleiten. Obwohl der Beschuldigte mehrmals von den Polizeibeamten über sämtliche Konsequenzen informiert wurde, verweigerte er seine Mitwirkung beim Drogenschnelltest. Er blieb hartnäckig und verhinderte so die Abklärung über seine Fahrfähigkeit. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich. Ihm ging es offensichtlich darum, seinen Drogenkonsum geheim zu halten.