21 Staatsanwälte (VBRS). Diese sehen für die Vereitelung Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motorfahrzeug ohne Unfall eine Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor, wobei der Bezug zum Fahren in fahrunfähigem Zustand mit einer Mindestreferenzstrafe von 25 Strafeinheiten schon gegeben sein sollte.