Die Staatsanwältin hat richtigerweise auf die StPO-Gesetzesänderung, welche im Gang ist, hingewiesen. Art. 251a StPO soll dahingehend geändert werden, dass darin festgehalten werden solle, dass die Polizei Urin sicherstellen kann und in den Fällen, in denen das Bundesrecht eine Blutuntersuchung vorschreibt, auch selber eine solche anordnen darf. Mit der Gesetzesänderung würde die Anordnungskom-