_ inhaltlich in Frage gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass an der Einvernahme in der Tat so gefragt worden ist, wie es in der einleitenden Frage steht, dies ist auch der Teil, welcher dem Beschuldigten vorgelesen wurde und er letztlich auch bestätigt und unterschrieben hat. Die Kammer erachtet den Sachverhalt gemäss Strafbefehl als erstellt. IV. Rechtliche Würdigung