in seinem Anzeigerapport beschrieben hat. Am Rande zu bemerken ist auch die Tatsache, dass bei der Leibesvisitation ein Säcklein Marihuana in den Unterhosen des Beschuldigten zum Vorschein gekommen ist. Dies ist zwar kein Beweis für einen entsprechenden Konsum, bekräftigt aber in Verbindung mit den Aussagen und dem Anzeigerapport den Wahrheitsgehalt der wiedergegebenen Beobachtungen der Polizisten beispielsweise betreffend Marihuanageruch.