Der Zeuge C.________ erläuterte während seiner Einvernahme dreimal, dass der Beschuldigte auf die Konsequenzen seiner Verweigerung hingewiesen worden sei. Die Tatsache, dass der Beschuldigte ursprünglich auf Grund einer Personenverwechslung angehalten worden war, dass ein Marihauanageruch beim Aufmachen der Türe entgegenkam, dass der Beschuldigte eine Abstinenzerklärung dabei hatte und dass die Polizisten speziell viel Zeit mit ihm aufwenden mussten, um ihm alles zu erklären, lassen den Fall als erinnerungswürdig und als nicht alltäglich erscheinen.