14 konnte sich aber auch an Gespräche erinnern, wie der Beschuldigte immer wieder die Abstinenzerklärung aufwarf, sowohl während der Anhaltung wie auch während der Fahrt. Er konnte sich erinnern, dass speziell viel Zeit aufgewendet worden sei, um dem Beschuldigten alles zu erklären, man habe auch bezüglich Astra-Wert und Administrativmassnahmen mit ihm gesprochen. Der Zeuge C.________ erläuterte während seiner Einvernahme dreimal, dass der Beschuldigte auf die Konsequenzen seiner Verweigerung hingewiesen worden sei.