Entsprechend sind die Aussagen des Polizisten C.________ und der Anzeigerapport und das Polizeiprotokoll des Polizisten D.________ ebenfalls genauer zu würdigen. Der Zeuge C.________ konnte sich anlässlich der Einvernahme noch gut an den Ablauf der Anhaltung erinnern und diesen detailliert wiedergeben. So erzählte er eindrücklich, wie der Marihuanageruch ihm als erstes entgegen gekommen sei. Er