Zu den beiden Polizisten ist vorab grundsätzlich festzuhalten, dass Polizisten aus- bildungs- und berufsbedingt wissen, worauf sie in welchem Moment achten müssen. Polizeibeamte wissen insbesondere auch, dass sie sich bei Amtsmissbrauch bzw. einer falschen Belastung oder einer Falschaussage gemäss den einschlägigen Gesetzesbestimmungen strafbar machen würden und insbesondere auch riskieren, ihre Existenz bzw. Arbeitsstelle zu verlieren; eine weitere Arbeit als Polizeibeamte wäre nicht mehr möglich. Dies im Gegensatz zum Beschuldigten, der grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Gesetz folgenlos lügen darf.