13 dann der Polizist aber gesagt haben, es sei gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen „SVG/BetmG“ eingeleitet worden. Da nicht mal das Protokoll kohärent geführt worden sei, stelle er auch in Frage, ob der Beschuldigte richtig belehrt worden sei. 12.2. Staatsanwältin F.________ Staatsanwältin F.________ bestätigte die vorinstanzliche Beweiswürdigung, wonach die Aussagen von C.________ mit dem Anzeigerapport übereinstimmen würden und als glaubhaft zu erachten seien.