12. Parteivorbringen 12.1. Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.________ führte zum Sachverhalt zusammenfassend an der Berufungsverhandlung aus, der Beschuldigte bestreite den gesamten den Vorwürfen zugrunde liegenden Sachverhalt. Insbesondere bestreite er den angeblichen Marihuanageruch im Auto und die Tatsache, dass der Beschuldigte ordentlich durch die Polizei belehrt worden sei. Mit einer oberinstanzlichen Zeugeneinvernahme der beiden Polizisten hätte man gerade solche offenen Punkte klären können.