aus, normalerweise würden sie ein Merkblatt abgeben, worauf die Rechte vermerkt seien. Dazu werde noch mündlich mitgeteilt, dass die Aussagen verweigert werden dürften und ein Anwalt beigezogen werden könne. Auf Zusatzfrage der Gerichtspräsidentin gab er an, man habe den Beschuldigten nicht nur auf seine Rechte hingewiesen, sondern ihm auch mitgeteilt, was sein Handeln für Konsequenzen haben könne. Das, was er erzählt habe, sei das, was er wisse. So, wie er es erklärt habe, mache er es immer und es sei sicher auch beim Beschuldigten so gewesen.