Es sei ihm sicher mehrfach gesagt worden, was eine Verweigerung für Konsequenzen haben könne. Als alles Überzeugen nichts genützt habe, habe man mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache genommen, wer mit der Staatsanwaltschaft gesprochen habe, wisse er heute nicht mehr. Von der Staatsanwaltschaft sei eine Blutprobe angeordnet worden, welche vom Beschuldigten ebenfalls verweigert worden sei. Auf Frage von Rechtsanwalt B.________, wie die Belehrung über die strafprozessualen Rechte aussehen würde, führte der Zeuge C.________ aus, normalerweise würden sie ein Merkblatt abgeben, worauf die Rechte vermerkt seien.