Der Beschuldigte habe ein Schreiben dabei gehabt, welches bescheinige, dass er eine Urinprobe abgegeben habe und diese negativ gewesen sei. Man habe ihm versucht zu erklären, dass der jetzige Zeitpunkt relevant sei und man sich nun auf den Polizeiposten begebe, um einen Urintest durchzuführen. Der Beschuldigte sei von Anfang an nicht gewillt gewesen, diesen Urintest zu machen. Man habe ihn mehrmals darauf aufmerksam gemacht, wie das weitere Prozedere mit Blutentnahme, Kontaktieren der Staatsanwaltschaft bis hin zu Vereitelung einer Massnahme aussehe. Mit den Erklärun-