Sie hätten dann die Ausweiskontrolle durchgeführt und den Beschuldigten auf den Marihuanageruch angesprochen. Bei ihnen sei der Verdacht aufgekommen, dass der Beschuldigte unter Drogeneinfluss ein Motorfahrzeug gelenkt habe, weshalb sie sich entschlossen hätten, ihn mit auf den Polizeiposten zu nehmen, um weitere Massnahmen zu ergreifen. Der Beschuldigte habe ein Schreiben dabei gehabt, welches bescheinige, dass er eine Urinprobe abgegeben habe und diese negativ gewesen sei.