Polizist D.________ füllte dieses Protokoll aus und hielt u.a. fest, der Beschuldigte sei am 10. August 2016 um 16:45 Uhr anlässlich einer Verkehrskontrolle an der H.________ in Bern angehalten worden. Es sei ein Marihuanageruch festgestellt worden. Der Beschuldigte habe den Drogenschnelltest verweigert. Es wurden die entsprechenden Kreuze gesetzt bei „unruhig, angetrieben“ und bei „Cannabisgeruch“. 10.3. Einvernahme mit Beschuldigtem am 10. August 2016, 23. Mai 2017 und 1. Februar 2018 (pag. 7 f., 83, 258) Der Beschuldigte verweigerte anlässlich sämtlicher Einvernahmen die Aussagen zur Sache. 10.4. Aussagen C.___