10. Beweismittel 10.1. Anzeigerapport vom 12. August 2016 (pag. 1 ff.) Der Anzeigerapport wurde durch den Einsatz leitenden Polizisten D.________ verfasst. Gemäss Anzeigerapport seien die Polizisten D.________ und C.________ am 10. August um 16:30 Uhr während einer zivilen Patrouillentätigkeit dem BMW des Beschuldigten gefolgt, weil sie im Auto eine andere ihnen bekannte Person vermutet hätten, welche mit dem Handel von Betäubungsmitteln im Zusammenhang hätte stehen können. Der Fahrer des BMW habe beim G.________ parkiert. Die Polizisten hätten aufgrund eines Wendemanövers den BMW kurz aus den Augen verloren.