In seiner Stellungnahme vom 15. Januar 2017 (pag. 199 ff.) reichte Rechtsanwalt B.________ zwei weitere Entscheide ein, bei welchen der EGMR zum Schluss gekommen sei, dass bei einem Nichterscheinen der Staatsanwaltschaft bei einem urteilenden Gericht berechtigte Zweifel an der Neutralität bestehen würden (Karelin gegen Russland, Nr. 926/08, vom 20. September 2016 und Krivoshapkin gegen Russland, Nr. 42224/02, vom 27. Januar 2011).