4 Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 10.08.2016 in Bern, von Schuld und Strafe freigesprochen“. 2. Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 17 132 des Regionalgerichts Bern- Mitteland, Gerichtspräsidentin E.________, vom 23. Mai 2017, Dispositiv Ziffer I. 2. dahingehend abzuändern, dass „die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Auslagen von CHF 120.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘720.00, werden vom Kanton Bern getragen.“