23. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts Kantons Aargau vom 31. Januar 2017 zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1‘050.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben und die Probezeit auf 3 Jahre festzusetzen ist. Weiter ist der Beschuldigte – ebenfalls als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts Kantons Aargau vom 31. Januar 2017 – zu einer Verbindungsbusse in Höhe von CHF 150.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 5 Tage festzusetzen ist. V. Kosten und Entschädigung