19. Einsatzstrafe für das schwerste Delikt Die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 31. Januar 2017 bereits abgeurteilten Delikte (im Sinne einer Tatgruppe) sind als die schwersten Delikte anzusehen und es ist deshalb strafzumessenderweise davon auszugehen. Die durch das Obergericht des Kantons Aargau ausgefällte Sanktion von 85 Strafeinheiten ist somit angesichts der im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Delikte angemessen zu erhöhen.