wegen mehrfacher Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB, begangen am 13. und 23. Juni 2014 in D.________ (Ort), z.N.v. J.________, Leiter der K.________ (Bank), schuldig, weil er Letzterem am Telefon zweimal gesagt hatte «Du Gangster, Achtung es wird geschossen, auch auf deinem Parkplatz». Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'400.00, verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.