12 letzungen unter vier Augen oder analog auf dem Korrespondenzweg (d.h. nur dem Opfer gegenüber) und für Ehrverletzungen in Form von Formalinjurien. Eine Formal- oder Verbalinjurie (d.h. ein reines Werturteil) ist ein blosser Ausdruck der Missachtung, ohne dass sich die Aussage erkennbar auf bestimmte dem Beweis zugängliche Tatsachen stützt (BSK StGB II-RIKLIN, 3. Aufl. 2013, Art. 177 N 2 f.). Zu einer Formal- oder Verbalinjurie gehört zum Beispiel das gegenüber irgendjemandem geäusserte abschätzige Werturteil, mit welchem der Täter einem Mitmenschen jene Achtung versagt, die er ihm