184 und pag. 411, wonach der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 24. März 2010 wegen Beschimpfung [STAPP.2009.6-98/10] und mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 31. Januar 2017 wegen Drohung, mehrfach begangen [SST.2016.97], rechtskräftig zu je einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Eine weitere Strafuntersuchung wegen Verleumdung [ST.2016.6287] ist aktuell beim Obergericht des Kantons Aargau hängig [vgl. auch pag. 413].).