7 Person sehen würden, die diesen Merkmalen entspreche. Im Geschäft habe er geschaut, dass die jungen Mitarbeiterinnen das Haus nicht mehr alleine verlassen hätten, sondern nur noch zu zweit (pag. 416 Z. 33 ff.). Die Kammer hatte in der oberinstanzlichen Verhandlung denn auch den Eindruck, dass es sich beim Vorfall vom 21. Juni 2016 selbst für den Strafkläger als erfahrenen und langjährigen Berufsmann, um ein einschneidendes Erlebnis handelte, was dieser auf entsprechende Frage hin auch bestätigte (pag. 417 Z. 1 ff.;