12. Würdigung 12.1 Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben; es kann auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen werden (vgl. pag. 92 ff., S. 4 ff. Urteilsbegründung). 12.2 Konkrete Würdigung Die Kammer hält zunächst mit der Vorinstanz fest, dass die Aussagen des Strafklägers detailliert, in sich stimmig, nachvollziehbar, wirklichkeitsnah und gleichblei-