419 Z. 28 f.). 10.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Betreffend beide noch zu beurteilenden Vorwürfe bestreitet der Beschuldigte, am 21. Juni 2016 ein zweites Mal in der Bank gewesen zu sein. Er macht in diesem Zusammenhang geltend, seine Frau habe die Saldierung des Kontos erledigt, während er selber draussen vor der Bank gewartet habe (pag. 67 Z. 8 ff., Z. 12 ff., Z. 32 ff.). Am Ende der erstinstanzlichen Hauptverhandlung räumte er immerhin ein, sich diesbezüglich nicht mehr sicher zu sein (pag. 68 Z. 2 ff.).