14 Z. 78 ff.). Grund für die Auseinandersetzung war die Tatsache, dass der Beschuldigte anlässlich seines Besuchs in der Bankfiliale davon erfuhr, dass die Bank im Rahmen einer vom Betreibungsamt Emmental- Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, verfügten Sicherungsmassnahme in zwei Malen Geld (insgesamt CHF 2‘200.00) vom Konto des Beschuldigten an das Betreibungsamt überwiesen hatte. Der Beschuldigte war über die beiden Transaktionen vorgängig nicht informiert worden (pag. 13 Z. 24 ff., pag. 66 Z. 36 ff., pag. 419 Z. 28 f.).