5. Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung und Verschiebung des oberinstanzlichen Verhandlungstermins Das kurzfristig gestellte, undatierte Gesuch des Beschuldigten um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung (eingegangen beim Obergericht des Kantons Bern am 16. Januar 2018, pag. 354) wurde mit Verfügung vom 18. Januar 2018 begründet abgewiesen (pag. 377 ff.). In der Folge musste der erste oberinstanzliche Verhandlungstermin vom 26. Januar 2018 jedoch abgesetzt werden, da in Bezug auf die Verfügung vom 18. Januar 2018 der Ablauf der Rechtsmittelfrist abgewartet werden musste (vgl. pag. 378 und pag. 381).