Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung und Verschiebung des oberinstanzlichen Verhandlungstermins hiernach), mit der Begründung, er werde bis am 16. Mai 2018 landesabwesend sein (pag. 396). Auch dieses Gesuch wurde mit begründeter Verfügung vom 9. April 2018 abgewiesen, da der Beschuldigte es unterliess, innert Frist Belege für seine angebliche Landesabwesenheit einzureichen (pag. 409 f.).