Strafklägers, schuldig, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘050.00, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt wurde. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde, zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘470.00, sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 3‘730.00 an den Strafkläger für dessen