1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Die Untersuchungshaft von 9 Tagen (14.04.2015 bis 22.04.2015) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘060.35. 3. zu 2/5 des oberinstanzlichen Verfahrenskostenanteils von CHF 1‘000.00 (von total CHF 3‘000.00), ausmachend CHF 400.00. III. Weiter wird verfügt: 1. 3/5 des oberinstanzlichen Verfahrenskostenanteils von CHF 1‘000.00, ausmachend CHF 600.00, wird vom Kanton Bern getragen.