C.________ wird die Weisung erteilt, sich weiterhin einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen (bisher bei Frau Dr. med. J.________), und zwar solange dies ärztlicherseits als notwendig erachtet wird, längstens jedoch bis zum Ablauf der Probezeit. 2. Zu den anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16'806.45. 3. Zur Hälfte des oberinstanzlichen Verfahrenskostenanteils von CHF 1‘000.00 (von total CHF 3‘000.00), ausmachend CHF 500.00. III. Weiter wird verfügt: 1. Die Hälfte des oberinstanzlichen Verfahrenskostenanteils von CHF 1‘000.00, ausmachend CHF 500.00, wird vom Kanton Bern getragen.