Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. b. Der C.________ mit Strafbefehl BM 14 31559 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.01.2015 für 16 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Geldstrafe zu bezahlen ist; unter Auferlegung der erstinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 an C.________. II. C.________ wird schuldig erklärt: der versuchten einfachen Körperverletzung an einem Wehrlosen, begangen am 11.04.2015 in Bern zum Nachteil des I.________;