V. Verfügungen Die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile der drei Beschuldigten nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-ProfilG erteilt. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 34 VI. Dispositiv